Steuerberater Erbschaftssteuer

Effektive Strategien zur Steuerminimierung

Unsere Steuerberatung bietet individuelle Lösungen im Bereich Erbschaftssteuer.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Optimierung Ihrer Erbschaftsteuererklärung.

Ehmke & Ehmke ist Ihr Ansprechpartner für alle Anliegen rund um das Erbrecht.

Individuelle Steuerberatung

Experte für steuerliche Angelegenheiten im Erbrecht

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Steuerberatung in 3 Schritten

Erstberatung und Analyse

Im Rahmen des ersten Beratungsgesprächs ermitteln wir als Steuerberater Ihr Vermögen und mögliche Schenkungen unter Berücksichtigung der relevanten Steuerklassen und Freibeträge. Eine detaillierte Analyse Ihrer finanziellen Situation ist entscheidend, um eine auf Sie zugeschnittene Steuererklärung zu erstellen und Wege zur Optimierung Ihrer Erbschaftssteuerlast aufzuzeigen.

Strategieentwicklung

Anschließend entwickeln wir gemeinsam eine individuelle Strategie zur Steuergestaltung. Durch den Einsatz legaler Gestaltungsmöglichkeiten zielen wir darauf ab, die steuerliche Belastung zu minimieren. Unsere Steuerexperten beraten Sie zu jedem Aspekt der Erbschaftssteuer, einschließlich der Nutzung von Schenkungen und Testamenten, um Ihr Vermögen steuereffizient zu übertragen.

Umsetzung und Betreuung

Nach der Entwicklung der Strategie unterstützen wir Sie bei der Umsetzung und stehen Ihnen bei allen Rückfragen kontinuierlich zur Seite. Die Kommunikation mit dem Finanzamt übernehmen wir und gewährleisten, dass alle Dokumente fristgerecht eingereicht werden. 

In welchen Situationen sind wir für Sie da?

Wir verstehen, dass unterschiedliche Lebensereignisse besondere steuerliche Beratungsbedarfe mit sich bringen. Unsere Expertise steht Ihnen in folgenden Situationen zur Seite:

Erbe

Die Erstellung der Erbschaftssteuererklärung bildet einen unserer Schwerpunkte. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre steuerliche Belastung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu minimieren.

Schenkung

Sollten Sie eine Schenkung planen oder erhalten haben, ist es entscheidend, die steuerlichen Konsequenzen zu verstehen.
Wir helfen Ihnen, die Schenkungssteuer zu optimieren.

Immobilie

Immobilienübertragungen können komplexe steuerliche Fragen aufwerfen. Wir stehen Ihnen zur Seite, den Verkehrswert richtig zu ermitteln und die Steuerbelastung zu reduzieren.

Vermögen

Unsere Expertise umfasst die Beratung bei der Übertragung von größeren Vermögenswerten und deren steuerlichen Auswirkungen.

Großereignisse

Bei bedeutenden Lebensereignissen, wie der Erbschaft eines Unternehmens, bieten wir maßgeschneiderte steuerliche Beratungsleistungen.

Lebenspartner

Wenn Sie nicht verheiratet sind, aber Lebenspartner nach dem LPartG haben, begleiten wir Sie durch die steuerlichen Herausforderungen, die auf Sie zukommen können.

Welche Leistungen bieten wir als Steuerberater Ihnen an?

Wir als Steuerberatungsgesellschaft Ehmke & Ehmke sind Ihre kompetenten Partner, wenn es um die facettenreiche Thematik der Erbschaftssteuer geht. Unsere Expertise umfasst ein breit gefächertes Dienstleistungsangebot:

Beratung und Optimierung

  • Ausführliche Beratung zu allen Fragen der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
  • Individuelle Erarbeitung von steueroptimierten Testamenten und Erbverträgen.

Steuerklassen und Freibeträge

  • Ermittlung der zutreffenden Steuerklassen und Ausnutzung der Freibeträge.
  • Spezifische Planung zur Verteilung des Nachlasses unter Berücksichtigung der steuerlichen Auswirkungen.

Erbschaftsteuererklärung

  • Professionelle Erstellung der Erbschaftsteuererklärung.
  • Präzise Klärung von Abzugsfähigkeiten innerhalb der Erbschaftssteuererklärung.

Nachlass

  • Unterstützung bei der Bewertung und Übertragung von Nachlassvermögen.
  • Begleitung beim gesamten Prozess der Nachlassabwicklung aus steuerlicher Sicht.

Warum sind wir die Richtigen?

Als Steuerberatungsgesellschaft Ehmke & Ehmke stehen wir Ihnen mit umfassender Kompetenz in den Bereichen des Erbrechts und der Erbschaftssteuer zur Seite. Dank jahrelanger Erfahrung bieten wir Ihnen kompetente Beratung und unterstützen Sie effizient bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung im Erbfall.

Erbschaftssteuer kann komplex sein, aber unsere Expertise gewährleistet, dass Sie alle Vorteile ausschöpfen und mögliche Risiken minimieren.

Als Steuerberater verstehen wir die Herausforderungen, die sich aus dem Erbschaftsrecht ergeben und beraten Sie individuell:

Detailliertes Verständnis des Erbschaftsrechts

Wir kennen die neuesten Vorschriften und Steuervergünstigungen.

Maßgeschneiderte Strategien

Wir entwickeln persönliche Steueroptimierungsstrategien, damit Ihr Erbe im Einklang mit Ihren Wünschen verwaltet wird.

Klare und transparente Kommunikation

Wir erklären Ihnen komplexe Sachverhalte verständlich, um sicherzustellen, dass Sie informierte Entscheidungen treffen.

Unsere Steuerberater stehen bereit, um Sie durch den Prozess zu führen und Ihnen eine Sorge weniger zu verschaffen. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und sorgen Sie für eine reibungslose Abwicklung Ihres Erbes.

Häufig gestellte Fragen

Bei der Ersteinschätzung analysieren wir als Steuerberater Ihre individuelle Situation und identifizieren Ihre Bedürfnisse und Ziele. Dies dient als Grundlage für die Entwicklung einer maßgeschneiderten Beratungsstrategie.

Die Kosten für die Beratung bei einem Steuerberater hängen von der Komplexität Ihres Falles ab. Nach der Ersteinschätzung bieten wir Ihnen einen transparenten Überblick über die voraussichtlichen Beratungskosten.

Sie erhalten in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen eine Rückmeldung zu Ihrer Anfrage. Unser Ziel ist es, schnell und effizient auf Ihre Bedürfnisse einzugehen.

Unsere Zusammenarbeit beginnt mit der Ersteinschätzung, gefolgt von der Strategieentwicklung und der Umsetzung. Wir bieten laufende Betreuung und Anpassungen, um sicherzustellen, dass Ihre Steuerstrategie aktuell bleibt und Ihren Bedürfnissen entspricht.

Erbschaftssteuer ist eine Steuer auf den Wert eines Erbes nach dem Tod einer Person. Sie wird fällig, wenn Sie Vermögen von einer verstorbenen Person erben. Die Steuerpflicht hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und vom Wert des Erbes ab. Es gibt Freibeträge, die abhängig vom Verhältnis zum Erblasser variieren.

Die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer variieren je nach Verwandtschaftsgrad. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben beispielsweise einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro. Für Enkelkinder gilt ein Freibetrag von 200.000 Euro, und für Geschwister, Nichten und Neffen liegt er bei 20.000 Euro.

Ja, Schenkungen können strategisch genutzt werden, um die Erbschaftssteuer zu reduzieren. Es gibt jährliche Freibeträge für Schenkungen, die genutzt werden können, um Vermögen steuerschonend an die nächste Generation zu übertragen. Diese Strategie erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und Beratung.

Wenn Sie als Erbe im Ausland leben, kann Ihre Erbschaftssteuerpflicht in Deutschland von Ihrem Wohnsitzstatus und dem Ort des Vermögens abhängen. Deutschland hat mit einigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, die regeln, wie und wo Sie besteuert werden. Eine individuelle Beratung ist hier entscheidend.

Eine vorausschauende Planung kann durch Testamentsgestaltung, Schenkungen zu Lebzeiten und die Nutzung von Steuerfreibeträgen erfolgen. Zudem kann die Übertragung von Betriebsvermögen oder die Einrichtung einer Stiftung sinnvoll sein. Eine individuelle Beratung hilft, eine Strategie zu entwickeln, die Ihre Steuerlast minimiert.

Der Wert eines Erbes wird auf Basis des Verkehrswertes zum Zeitpunkt des Erbfalls ermittelt. Dazu gehören Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Unternehmensbeteiligungen und andere Vermögenswerte. Abzüge sind unter bestimmten Bedingungen möglich, um die tatsächliche Steuerlast zu berechnen.

Wenn Sie die Erbschaftssteuer nicht sofort zahlen können, besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren. In besonderen Fällen kann auch ein Erlass oder eine Stundung der Steuer beantragt werden. Es ist wichtig, frühzeitig mit dem Finanzamt zu kommunizieren.

Ja, wenn Sie den Erbschaftssteuerbescheid für fehlerhaft halten, können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Einspruch einlegen. Eine genaue Überprüfung der Bewertungen und der angewendeten Freibeträge kann zu einer Reduzierung der Steuerlast führen.

Durch geschickte Testamentsgestaltung kann die Erbschaftssteuerbelastung minimiert werden. Die Nutzung von Vermächtnissen, die gezielte Zuweisung von Vermögenswerten an Personen mit höheren Freibeträgen oder die Einsetzung steuerbegünstigter Erben können Teil einer effektiven Strategie sein.

Eine vollständige „Umgehung“ der Erbschaftssteuer ist rechtlich nicht zulässig. Es gibt jedoch legale Wege, die Steuerlast durch frühzeitige Planung zu minimieren. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Überzeugen Sie sich selbst!

Umfassende Beratung und professionelle Unterstützung bei allen steuerlichen Anliegen.