Auszug aus der Stiftungssatzung

Steuerberater Ehmke & Ehmke - Auszug aus der Stiftungssatzung

§ 2 Stiftungszweck

1. Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung der Erziehung, Volks- und Berufsausbildung der Kinder, Schüler und Jugendlichen in Schul-, Sport- und Freizeitprojekten in Ergänzung zum gesamten Schulwesen im Territorium des südlichen Oberspreewald- Lausitz Kreises, insbesondere in den Gemeinden Schwarzheide, Lauchhammer, Ruhland, Ortrand, Schipkau, Senftenberg und deren Umgebung.

2. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  • Vergabe von Projekten und deren Förderung
  • Unterstützung und Förderung von Projekttagen
  • Durchführung von Vorträgen und Veranstaltungen
  • Förderung sportlicher Übungen und Leistungen
  • Kontaktaufnahme und Zusammenarbeit mit Organisationen gleicher Zielsetzung
  • Einrichtung von Beratungsstellen als Ansprechpartner für Politik, Presse und interessierte Personen.

Die Stiftung entscheidet nach ihren sachlichen und finanziellen Möglichkeiten frei darüber, wie und in welchem Umfang die vorgenannten Maßnahmen verwirklicht werden.

3. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der zuvor genannten steuerbegünstigten Zwecke für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

4. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszwecks Zweckbetriebe unterhalten.

§ 3 Gemeinnützigkeit

1. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Stifter und ihre Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind , oder durch verhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.